Termine
Wartezeiten
Terminabsage
Erreichbarkeit
Rezeptgebühr / Zuzahlung
Die Rezeptgebühr ist zur 1.Behandlung in voller Höhe zu entrichten. Sollte die Therapie nicht beendet werden können haben Sie Anspruch auf Erstattung des zuviel gezahlten Kostenanteils der Verordnung. Die gesetzliche Zuzahlung errechnet sich aus der Verordnungsblattgebühr (10 € / Verordnung) + 10% des Wertes der erbrachten Leistung und wird durch die Verträge mit gesetzlichen Kassen vorgegeben.
Gültigkeit von Kassenrezepten
Die Therapie muss innerhalb von 28 Tagen bzw 14 Tagen (bei dringlichem Behandlungsbedarf nach Vorgabe des Arztes) nach Ausstellungsdatum des Rezeptes begonnen werden. Ist dies nicht möglich, muss die verordnende Arztpraxis das Ausstellungsdatum ändern, oder den späteren Behandlungsbeginn auf dem Rezept bestätigen. Eine Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Tagen ist nur zulässig bei Krankheit, Urlaub oder wenn die Unterbrechung therapeutisch notwendig ist.
Zahlungsmöglichkeiten
Gerne können Sie Ihre Zahlungen per EC- Zahlung oder Rechnung begleichen.